Unser Katzensitter Service über Sachwalter:
Besachwalterte Personen können natürlich auch wie jeder andere Kunde unser Katzensitter Servcie in Anspruch nehmen. Da in diesem Falle jedoch andere Regeln gelten, ist es unbedingt erforderlich bzw. Voraussetzung das sich der zuständige Sachwalter persönlich mit uns schriftlich mittels Onlineformular oder telefonisch in Verbindung setzt und natürlich auch dieser vom besachwalterten Klienten gewünschten Betreuung schriftlich mittels Betreuungsvertrag zustimmt. Geschieht das nicht kann eine Betreuung von unserer Seite nicht zugesagt werden. Wir bitten in diesem speziellen Fall um Ihr Verständnis.